Selbstbestimmt vorsorgen

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie im Verlauf einer schweren Krankheit nicht mehr selbst über die Behandlung entscheiden können.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, es empfiehlt sich allerdings, diese Patientenverfügung alle zwei Jahre mit Unterschrift und Datum zu bestätigen sowie bei den Angehörigen, dem Hausarzt und gegebenenfalls der Heimleitung eine Kopie zu hinterlegen. Wichtig ist zudem, dass eine neutrale Person (Notar, Hausarzt etc.) jederzeit bezeugt, dass der Verfasser der Verfügung zum Zeitpunkt seiner Abfassung im „Vollbesitz der geistigen Kräfte“ war.

Zur Patientenverfügung gehört die Vorsorgevollmacht für einen sogenannten Patientenanwalt. Dieser vertritt rechtlich den Patienten auch in Fragen von Lebensgefährdung und Unterbringung, wenn der Patient – vollständig oder teilweise – nicht mehr einsichtsfähig ist.

Der Gesetzgeber zielt mit dem neuen Betreuungsrechtsänderungsgesetz darauf ab, diesen Vorsorgemaßnahmen eine rechtskräftige Bedeutung zu geben. Auch die Bundesärztekammer rät dazu, persönliche Vorsorge mit Hilfe einer Patientenverfügung zu treffen.

Für spezielle Fragen hinsichtlich der Patientenverfügung (Abfassung, Formulierung, Rechtsverbindlichkeit etc.) setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was ist eine Patientenverfügung?

Sie hält fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen oder widersprechen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?

Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die für Sie handeln darf.

Wie oft sollte ich die Verfügung prüfen?

Eine regelmäßige Prüfung ist sinnvoll, besonders bei gesundheitlichen oder persönlichen Veränderungen.

Der nächste Schritt

Sprechen wir in Ruhe miteinander.

Wir sind jederzeit erreichbar und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

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