Den eigenen Willen festhalten

Testament

Mit einem Testament kann die gesetzliche Erbfolge, mit Ausnahme feststehender Pflichtanteile,außer Kraft gesetzt werden. Das öffentliche Testament wird von einem Notar errichtet. Dabei kann der Erblasser seinen letzten Willen mündlich erklären oder eine, offene oder verschlossene, Schrift mit der Erklärung überreichen, dass sie seinen letzten Willen enthalte. Das eigenhändige Testament wird ohne Hinzuziehung eines Notars allein durch eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet.


Die Form

Ein Testament muss handschriftlich und eigenhändig erstellt sein. Sinnvoll ist es meist, einen Anwalt oder Notar zu Rate zu ziehen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was regelt ein Testament?

Ein Testament legt fest, wer Ihr Vermögen erben soll. Für rechtssichere Formulierungen empfiehlt sich notarielle oder anwaltliche Beratung.

Wo sollte ein Testament aufbewahrt werden?

So, dass es im Todesfall sicher gefunden wird. Eine amtliche Verwahrung kann zusätzliche Sicherheit geben.

Gehören Bestattungswünsche ins Testament?

Besser werden Bestattungswünsche zusätzlich in einer Vorsorge festgehalten, weil ein Testament oft erst nach der Beisetzung eröffnet wird.

Der nächste Schritt

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